Stegordnung
Die Steganlage ist Eigentum des Donau-Yacht-Club-Deggendorf.
Zur Pflege, Wartung und Erhaltung der Steganlage ist jedes Mitglied verpflichtet und bereit, bis zu 30 Arbeitsstunden im Kalenderjahr abzuleisten.
Nötige und erforderlich Arbeitseinsätze werden von der Vorstandschaft in Absprache mit dem Technischen Ausschuss bestimmt und frühzeitig bekanntgegeben.
Zur Einhaltung einer gewissen Ordnung im Vereinsleben dienen nächststehende Punkte !!!
1. Wer die Steganlage oder Teile der Anlage beschädigt oder zerstört, muss für die Herstellung des ursprünglichen Zustandes haften.
Wertminderungen werden nicht berücksichtigt.
2. Wer wissentlich Schäden oder Veränderungen an der Steganlage sowie an mitgliedereigenen Wasserfahrzeugen verschweigt, kann aus dem Club ausgeschlossen werden.
3. Jedes Mitglied hat einen im Stegplan festgelegten Liegeplatz.
Anlegen an anderen Stegplätzen ist zu unterlassen.
4. Kein Mitglied ist berechtigt, Nichtmitgliedern Dauerliegeplätze anzuweisen bzw. das längere Anlegen zu erlauben.
Liegeplätze werden nur vom Präsidium vergeben und angewiesen.
Dies gilt jedoch nicht für tägliche Gastlieger.
5. Für Gastlieger gelten die in der Jahreshauptversammlung von den Mitgliedern festgelegten Spendenbeträge.
6. Da für die Steganlage keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, sind evtl. Regressansprüche zwecklos.
Mitglieder haften für ihre Familienangehörigen.
7. Das befahren der Hafengewässer hat mit „langsamer Fahrt“ zu erfolgen , um unnötigen Wellenschlag zu vermeiden.
8. Jedes Boot ist mit entsprechenden Festmachern und Leinen zu vertäuen und zu sichern.
9. Auf der Steganlage hat ab 23°° Uhr jeglicher Lärm wegen „Ruhestörung“ zu unterbleiben.
(Bei Clubveranstaltungen oder Feiern entfällt Punkt 9)
10. Das betanken der Boote ist aus feuerpolizeilichen Gründen wegen der erhöhten Brandgefahr an der Steganlage verboten.
11. Aus Umweltschutzgründen ist es an der Steganlage verboten, an den Booten Ölwechsel zu machen oder mit Öl und Benzin zu hantieren, um eine Verschmutzung des Wassers zu vermeiden.
12. Die Lagerung von privaten Gegenständen auf der Steganlage und im Clubhaus ist zu unterlassen.
13. Vor dem Stegabbau muss jeder Stegbeleger angebrachte Fender vom Steg entfernen, damit die Anlage besser winterfest gelagert werden kann.
Es darf am Tag des Abbaus kein Boot an der Anlage hängen.
14. Die beiden Stegbeleger links und rechts des Steges werden verpflichtet, sich um die Sicherheit des Steges selber zu kümmern, wie eventuell lose Schrauben am Befestigungspunkt zu kontrollieren und nachzuziehen.
15. Auf der Steganlage sind Hunde stets an der Leine zu führen.
16. Alle Mitglieder sind angehalten, die Stegordnung einzuhalten, zum Wohle eines ruhigen und angenehmen Vereinslebens.
Januar 2009
Die Vorstandschaft.